
Fortgesetztes Verbrechen (Delictum continuatum), Bezeichnung für eine Mehrheit verbrecherischer Handlungen, welche strafrechtlich als ein einziges Verbrechen beurteilt werden sollen. Es haben sich jedoch die Lehrer des Strafrechts bis jetzt vergebens bemüht, genauer das Merkmal zu bestimmen, wann ein f. V. angenommen werden soll. Es kommt nämlic...
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Zusammenfassung mehrerer Handlungen (z. B. zahlreicher Taschendiebstähle), die objektiv gegen dasselbe oder ein gleichartiges Rechtsgut gerichtet sind und subjektiv auf einem einheitlichen (Gesamt-)Vorsatz beruhen, zu einer rechtlichen Handlungseinheit. Das fortgesetzte Verbrechen wird daher als eine Tat bestraft (Gegensatz: Realkonkurrenz...
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